Anwaltskanzlei Kathrin Cetani

Ihre Rechtsanwältin auf dem Ulmer Eselsberg 

04.12.2018: Die Eigenbedarfskündigung

Während Wohnraummieter ihr unbefristetes Mietverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen können, ist es für Vermieter oft schwierig, sich aus bestehenden Mietverträgen zu lösen. Da die Wohnung den Lebensmittelpunkt des Mieters darstellt, genießt sie verfassungsrechtlichen Rang. Deshalb hat der Gesetzgeber die Hürden für Vermieterkündigungen bewusst hoch angesetzt. Eine der wenigen Möglichkeiten, einen redlichen Mieter zu kündigen, stellt die Eigenbedarfskündigung dar. 

  


Wer zählt zum privilegierten Personenkreis?

Voraussetzung für eine Eigenbedarfskündigung ist, dass der Vermieter die Mietwohnung für sich, 



Was tun, wenn der Vermieter den Eigenbedarf vorgetäuscht hat?